Bei einer Neukalkulation der Kosten müsse zwingend auch eine Neubewertung des Nutzens erfolgen; das sei in der BUND-Studie offenbar nicht geschehen. „Für Niedersachsen, Schleswig-Holstein und die Unterelberegion ist die A 20 eine Zukunftsachse, die viele Chancen bietet. Sie erhöht die Attraktivität der Region für Fachkräfte durch sinkende Pendelzeiten, verkürzt Transportwege und stärkt den Tourismus durch bessere Erreichbarkeit. Außerdem fördert die Küstenautobahn den kulturellen Austausch nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern über die deutschen Grenzen hinweg – bis nach Skandinavien, ins Baltikum und die Niederlande. Die Menschen und die Unternehmen brauchen diese Zukunftsachse“, so Ipsen.
Die im Gutachten genannten Zahlen entsprächen nicht denen, die der Bund seinen Planungen zugrunde legt. Kostensteigerungen seien bei Großprojekten angesichts langer Planungszeiten und der Berücksichtigung hoher Umweltauflagen – die den Forderungen des BUND entsprechen – nicht immer zu vermeiden. Bei einer ausgewogenen Analyse müssten auch länderübergreifende Vorteile für die Menschen, die Wirtschaft, die Umwelt und positive Effekte der regionalen Entwicklung einbezogen werden. Das sei in der BUND-Studie durch eine schwerpunktmäßige Betrachtung der Gesamtkosten nicht geschehen.
Eine durchgehende A 20 sorge auch für die erforderliche bessere Verteilung der Verkehre und eine Stärkung der Hinterlandanbindung der Seehäfen. Stausituationen in der Metropolregion mit hohen volkswirtschaftlichen Kosten würden vermieden. „Auch diesen Nutzen des Projekts hätte der BUND anerkennen müssen. In Schleswig-Holstein geht es nicht darum, übermäßig Fernstraßen zu bauen. Es geht darum, endlich einen mehr als 30 Jahre alten Flaschenhals zu beseitigen, der die Wirtschaft in ihrer Entwicklung bremst“, so Ipsen.
IHK Schleswig Holstein
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