Keine Ausreden mehr. Jetzt kann es endlich losgehen.

Der Planfeststellungsbeschluss für Abschnitt 7 der A 20 zwischen Glückstadt und der A 23 ist erlassen worden. Damit ist ein wichtiger rechtlicher Schritt geschafft: Für diesen Teil der Autobahn liegt nun Baurecht vor, und die konkreten Vorbereitungen für den Bau können beginnen.

Der Abschnitt ist ein zentrales Bindeglied der A 20 und besonders wichtig für den geplanten neuen Elbtunnel. Erst mit diesem Beschluss kann das Gesamtprojekt an dieser Stelle realistisch weiterverfolgt werden. Voraussetzung für den Baustart unter der Elbe ist jedoch, dass neben dem Abschnitt zwischen Glückstadt und der A 23 auch das Kreuz Kehdingen in Niedersachsen unanfechtbar genehmigt ist. Vertreter aus Wirtschaft und Verkehr werten die Entscheidung daher als deutliches Signal, dass das lange Genehmigungsverfahren vorankommt.

Nun kann die DEGES mit weiteren Planungen, Ausschreibungen und vorbereitenden Maßnahmen starten. Gleichzeitig gibt es auch bei anderen Abschnitten der A 20 Fortschritte, vor allem auf niedersächsischer Seite, wo weitere Genehmigungen in Aussicht stehen.

Für weitere Informationen:

Karsten von Borstel

IHK Elbe-Weser

E-Mail: karsten.vonborstel@kiel.ihk.de

Telefon: 04141 524-119

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